• Lehrkräfte müssen private Endgeräte in der Regel weiterhin anzeigen,
  • die Schulleitung entscheidet über die Nutzung,
  • eine Hardwareüberprüfung ist nicht notwendig,
  • die Genehmigung muss dokumentiert werden.
  • Lehrkräfte müssen keine Checkliste mehr ausfüllen, sondern eine vorgefertigte Erklärung
  • Schulleitungen müssen keine Prüfungsschablone mehr vorhalten, mit der sie die Checkliste der Lehrkraft auf Stimmigkeit prüfen. Stattdessen kann die Schulleitung bei den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auf die Mindestsicherheitsstandards verweisen.