Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier einige wichtige Informationen für Sie und Ihre Kinder zum Schulstart am Montag nach den Ferien.

Der Schulbetrieb geht im Prinzip zunächst so weiter wie vor den Ferien:

  • Die Stufe 2 bleibt unabhängig der aktuellen Fallzahlen, laut dem Gesundheitsamt bestehen.
  • Es kommen alle Kinder nach Stundenplan in die Schule.
  • Die Maskenpflicht bleibt weiterhin auf dem gesamten Schulgelände, in den Pausen und im Unterricht bestehen. Siehe auch untenstehenden Auszug aus dem Schul- und Sportamt der Stadt Schwabach.

Änderung beim Umgang Vorgehen mit Erkrankungen:

Auch bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch anders als an den Grundschulen erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negativesTestergebnis-5-(PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Bei bereits erkrankten Schüler*innen mit reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen.
Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen getroffen.

Bei einem bestätigten COVID-19 Fall bei einer Schülerin/einem Schüler in einer Klasse:

Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet.

Eltern mit Kindern aus dem offenen Ganztag und aus den Ganztagesklassen erhalten noch einen gesonderten Informationsbrief.

Ich wünsche allen Familien und Kindern einen guten Start und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Schorr

Rektorin

 

Auszug aus einer E-Mail aus dem Schul- und Sportamt Schwabach:

Laut dem Leiter des Gesundheitsamtes Roth-Schwabach, Herrn Dr. Schmitzer … besteht derzeit kein Anlass von den bisherigen Maßnahmen der Stufe 2 des „Rahmenhygieneplans Schulen“ abzugehen. Dies lässt sich u. a. auf die bisher erfolgreiche Kontaktverfolgung bei den wenigen positiven Corona-Fällen in unseren Schulen begründen. Wir bitten Sie deshalb auch weiterhin hierauf einen gesonderten Wert zu legen.

Weiterhin besteht nach § 18 Abs. 2 Satz 1 der 8. BayInfSMV die Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen auch während des Unterrichts.

Aussetzen des Drei-Stufen-Plans

Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des LGL in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt. Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht. Maßnahmen an den Schulen werden nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen vorliegt. (…)